Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.
Als Privatpraxis ist mit eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen leider nicht möglich. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung abgerechnet werden. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass in zumutbarer Zeit und Entfernung kein geeigneter Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung verfügbar ist.
Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an mich oder direkt an ihre Krankenkasse wenden. Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren gibt auch die aktuelle Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
Die Kosten können selbstverständlich auch von Ihnen selber übernommen werden. In diesem Fall sind keine Formalitäten erforderlich und es erfolgt keine Datenweitergabe an die Krankenversicherung.